Kinder und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung
und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen.
Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der
Erziehung ihrer Kinder. Eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die
Mitwirkung in familien- und jugendgerichtlichen Verfahren.
Es gehört aber auch zu ihren Aufgaben, Kinder und Jugendliche vor
Gefährdungen zu schützen - sowohl präventiv durch Aufklärung über
mögliche Gefährdungsquellen als auch durch entsprechende Interventionen,
wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten ist.
Oberste Handlungsmaxime ist immer das Wohl des Kindes. Die bundesrechtliche
Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Eine ergänzende Gesetzgebung erfolgt durch die Länder. Die einzelnen Aufgaben
werden in kommunaler Selbstverwaltung durch die Jugendämter in den Städten und Landkreisen umgesetzt. Das SGB VIII enthält ein breites Spektrum von Leistungen für junge Menschen und ihre Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen.
Hier können Sie MEHR ERFAHREN zu den Themen
- allgemeinen Leistungen zur Förderung junger Menschen
- Förderung der Erziehung innerhalb der Familie
- Förderung von Kindern in der Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen
- Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
- weitere Aufgaben der Kinder - und Jugendhilfe
Lassen Sie sich beraten, in Ihrem zuständigem Jugendamt
Eingliederungshilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer körperlichen,
geistigen und/oder seelischen Behinderung dabei unterstützen,
ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und behinderungsbedingte Nachteile
bestmöglich auszugleichen bzw. abzumildern, damit sie ein weitestgehend
selbstbestimmtes Leben führen können.
Die Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen.
Die Bereiche Wohnen und Arbeiten stehen hierbei im Mittelpunkt.
Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben bieten sich z. B. unterstützende Maßnahmen
in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung an.
Leistungen im Bereich des betreuten Wohnens beinhalten Betreuungsleistungen
individueller Intensität und Dauer in verschiedensten stationären und ambulanten Wohnformen.
Die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sollen Menschen mit
Behinderung beim Aufbau und der Gestaltung sozialer Beziehungen unterstützen.
Beispiele hierfür können die Begleitung zu kulturellen oder sportlichen
Veranstaltungen oder organisierte Gruppentreffen sein.
Während die konkrete Ausgestaltung und Durchführung der Maßnahmen durch die hierzu beauftragten Leistungserbringer der freien Wohlfahrtsverbände erfolgt, ist für die Leistungsgewährung der möglichst passgenauen individuellen Hilfen der Träger der Sozialhilfe verantwortlich.Ob Sie Anspruch und wenn ja, in welcher Form, Sie auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, erfahren Sie bei ihrem örtlichen Sozialamt in